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Rollstuhlfahrten / Tragestuhl oder liegend

Unser Service für behinderte Menschen, sitzender Transport im Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend. Moderne Rollstühle können wir in speziellen Fahrzeugen transportieren, die Hilfeleistung unserer Fahrerin oder des Fahrers ist selbstverständlich.

Sind Sie auf einen Elektrorollstuhl angewiesen oder möchten Sie während der Fahrt in Ihrem Rollstuhl sitzen bleiben, so haben wir die entsprechenden Spezialfahrzeuge für Sie.

Denken Sie bitte daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zu bestellen, damit wir ganz nach Ihren Bedürfnissen disponieren können.

Zu Ihrer Sicherheit sind die Fahrzeuge mit TÜV geprüften Auffahrrampen und Befestigungssystemen ausgerüstet.

Das Raumangebot für den Fahrgast ist nahezu unübertroffen. Besonders Fahrgäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind profitieren von der klugen Konstruktion und dem enormen Platzangebot des Fahrzeuges: Das lästige Umsteigen auf den Fahrerzeugsitz erübrigt sich - mit Hilfe der ausfahrbaren Rampen wird der Rollstuhl einfach in den Fahrgastraum geschoben und dort sicher befestigt.

Ambulante Operationen, Tagesklinik

(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

  • Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
  • Der gesetzliche Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt, im Fahrzeug in bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)

Nur für Inhaber eines Schwerbehinderten-Ausweises mit den Buchstaben aG, H oder BI und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3.

Auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis:

Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.

  • Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung).
  • Der gesetzliche Eigenanteil, muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze, im Fahrzeug in bar bezahlt werden.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familie-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Fahrzeug nichts mehr zu bezahlen.

Dialysepatienten

Schriftliche Genehmigung (z.B. durch Ausweis) der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich

  • Ärztliche Verordnung erforderlich (Dauerschein für mehrere Fahrten)
  • Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechnung. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
  • Keine Barzahlung im Fahrzeug !
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben).

Strahlen- / Chemotherapie

Vorherige schriftliche Genehmigung (z.B. durch Ausweis) der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich

  • Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten)
  • Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer..

Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:

  • Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden. Oder: muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
  • oder bei einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (mit Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).

Fahrten zu stationären Behandlungen

(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil: pro Fahrt muss im Fahrzeug in bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil: bei Vorlage eines Befreiungsausweises

oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze)

Abrechnung

Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse:

  • Ihre Krankenkasse
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • ggf. Nummer des Befreiungsausweises
  • Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg
  • Und als Anlage: die Ärztliche Verordnung

Unser Service für den Radtourismus

Wir befördern Gepäck und Fahrräder für den Radtourismus mit einem spezial Transportanhänger zu Ihren Reisezielen im gesamten Oder Spree Seengebiet von Cottbus bis Berlin .

Gesetzlicher Eigenanteil

  • 10% des Fahrpreises mindestens 5 Euro
  • höchstens 10 Euro

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein!

Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise, sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!

Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser

(Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)

  • Ärztliche Verordnung (Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich
  • Kein Eigenanteil

Taxibetrieb Volker Schulze
Hannemannei 4C
15848 Beeskow
t. 03366 / 26428
f. 03366 / 26408
infobeeskow-taxi.de

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